Nichtraucherinitiative verklagt Supermarktbetreiber: Schock­bilder ver­ste­cken gilt nicht

27.04.2018

Zigarettenschachteln müssen inzwischen Schockbilder tragen, um auf die Gefahren des Rauchens hinzuweisen. Diese dürfen im Verkauf auch nicht verdeckt werden, fordert eine Nichtraucherinitiative und verklagt nun einen Supermarktbetreiber.

Eine bayerische Nichtraucherinitiative will das in Supermärkten übliche Verdecken der Schockbilder auf Zigarettenschachteln gerichtlich verbieten lassen. Der Verband Pro Rauchfrei beruft sich dabei auf eine Rechtsänderung im vergangenen Jahr, der zufolge die zur Abschreckung gedachten Bilder auch im Verkauf nicht mehr verdeckt werden dürfen. "Wir sind davon überzeugt, dass wir Recht bekommen müssen", sagte der Verbandsvorsitzende Siegfried Ermer am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht (LG) München I.

Die Klage richtet sich gegen den Betreiber zweier Münchner Edeka-Märkte. Das dort praktizierte Verdecken der Schockbilder im Verkaufsautomaten verstößt nach Ansicht der Kläger gegen die Tabakerzeugnisseverordnung, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Der Supermarktbetreiber hingegen argumentiert unter anderem, dass das Verbot der Abdeckung gegen EU-Recht verstoße.

Pro Rauchfrei geht es bei dem Prozess nicht speziell um diese zwei Supermärkte, sondern um ein Urteil mit Signalwirkung - denn auch bei anderen Einzelhandelsketten ist das Verdecken der Bilder im Verkaufsautomaten gängige Praxis. Ermer will den Streit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) tragen.

Das Urteil des LG München I soll am 5. Juli verkündet werden.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nichtraucherinitiative verklagt Supermarktbetreiber: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28321 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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