Die Supermarktkette Real hat mit dem Verkauf von Fan-Zubehör mit einem Adler-Symbol die Markenrechte des DFB verletzt. Denn der Fußball-Verband habe sich den Adler als Marke schützen lassen. Damit bestätigte das LG am Donnerstag eine im Mai erlassene einstweilige Verfügung.
Zwischen den von Real verwendeten Zeichen auf den angebotenen Produkten und der eingetragenen Marke des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestehe eine deutliche bildliche Ähnlichkeit, so dass im Ergebnis eine Markenrechtsverletzung bejaht werden müsse, so das Landgericht (LG) I München (Urt. v. 07.08.2014, Az. 11 HKO O 10510/14). Bereits im Mai hatte der DFB eine einstweilige Verfügung erwirkt. Am Donnerstag wurde nun über den Widerspruch der Supermarktkette entschieden.
Der Streit zwichen den Parteien ist damit aber noch nicht aus der Welt geschafft. Denn das LG hatte nicht darüber zu entscheiden, ob sich der DFB den Adler überhaupt als Marke sichern durfte. Real ist der Ansicht, der DFB-Adler enthalte oder ähnele einem staatlichen Hoheitszeichen, so dass das Logo des Verbands gar nicht in das Markenregister hätte eingetragen werden dürfen. § 8 Abs. 2 Nr. 6 Markengesetz (MarkenG) verbietet nämlich die Eintragung von staatlichen Hoheitszeichen.
Ob die Marke zu Recht eingetragen worden ist, muss in einem förmlichen Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geprüft werden, bei dem das DFB-Logo mit Adler derzeit als Marke geführt wird. Einen solchen Löschungsantrag hat Real bereits gestellt. Solange die Marke aber noch eingetragen ist, müsse das Gericht davon ausgehen, dass es sich gerade nicht um eine Nachahmung eines Hoheitszeichens handelt, so das LG. Sollte der DFB-Adler eine Nachahmung des Bundesadlers darstellen, hätte das DPMA die Marke nämlich nicht eintragen dürfen.
una/LTO-Redaktion
LG München I zu Adler-Logo: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12828 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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