Weil Check24 Informationspflichten aus einem früheren Urteil des OLG München missachtete, wurde gegen das Vergleichsportal ein Ordnungsgeld verhängt. Der Beschluss geht zurück auf einen Vollstreckungsantrag von Versicherungsvertretern.
Im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Internetvergleichsportal Check24 hat das Landgericht (LG) München ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro gegen das Portal verhängt (Beschl. v 19.01.18, Az. 37.O 15268/15). In dem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss erlegt das Gericht dem Unternehmen auf, die Besucher der Seite künftig früher als bisher zu informieren, dass Check24 als Online-Versicherungsmakler Provisionen erhält.
Wie ein Sprecher des Vergleichsportals gegenüber LTO mitteilte, werde der noch nicht rechtskräftige Beschluss des LG München "derzeit intensiv geprüft". Den Vollstreckungsantrag gestellt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der Check24 unfairen Wettbewerb vorwirft und das Unternehmen deswegen schon vor Jahren verklagt hatte.
Konkret geht es um den Zeitpunkt der Übermittlung der Erstinformation. Der Versicherungsmakler - also auch Check24 - hat dem Versicherungsnehmer gem. § 11 Abs. 1 Versicherungsvermittlungsverordnung die Erstinformationen "beim ersten Geschäftskontakt" in Textform mitzuteilen. Das Münchner Oberlandesgericht hatte Check24 daraufhin 2017 verdonnert, die Besucher der Webseite proaktiv auf die Maklertätigkeit und die dafür fälligen Provisionen hinzuweisen.
Verletzung von Informationspflichten
Check24 baute diesen proaktiven Hinweis dann zwar auf der Webseite ein - allerdings nicht gleich zu Beginn eines Preisvergleichs. Die Versicherungskaufleute stellten daraufhin den Vollstreckungsantrag. Check24 verletze nach wie vor "elementare Informationspflichten", warf BVK-Präsident Michael Heinz dem Unternehmen vor. Durch den Beschluss des LG München sieht sich Heinz nunmehr "vollumfänglich" bestätigt.
"Damit endet hoffentlich die Verzögerungstaktik von Check24 bei der Umsetzung des OLG-Urteils und die bis dato andauernde Verletzung des Rechts auf Firmenwahrheit und -klarheit. Damit muss sich das angebliche Vergleichsportal seinen Kunden gegenüber klar und eindeutig als Makler zu erkennen geben. Schließlich haben die Verbraucher ein Anrecht darauf zu erfahren, mit wem sie es tun haben, wenn sie dort Versicherungen abschließen", heißt es in einer Mitteilung des DVK.
Check24 wiederum geht davon aus, dass sich auch die im BVK organisierten Makler an die Entscheidung halten und auf ihren Webseiten die Kunden frühzeitig proaktiv über Provisionen informieren müssen. Hinsichtlich des Ordnungsgeldes ist man sich beim Vergleichsportal keiner Schuld bewusst: "Rechtskonformität ist uns wichtig. Unsere bisherigen Änderungen der Darstellung der Erstinformation beruhen auf externer juristischer Empfehlung, die auch von vielen Fachleuten aus der Versicherungswirtschaft positiv beurteilt wurde", sagte Christoph Röttele, Check24-Geschäftsführer, gegenüber LTO.
Im Übrigen sei nach jahrelangem Rechtsstreit von den ursprünglichen Vorwürfen des BVK gegen Check24 nicht viel übriggeblieben. "Beide Instanzen (LG und OLG München) bestätigen unser Geschäftsmodell. Die Gerichte haben geurteilt, dass Check24 eine objektive Marktbetrachtung und gesetzeskonforme Befragung und Beratung bietet", so Röttele.
hs/LTO-Redaktion
mit dpa
LG München verhängt Ordnungsgeld: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26953 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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