Google muss einen Link auf angeblich verunglimpfende Behauptungen nicht aus dem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer Geschichtsprofessor scheiterte mit einer entsprechenden Klage vor dem LG Mönchengladbach.
Der Wissenschaftler wollte erreichen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den Suchergebnissen auftaucht.. Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei nicht gegeben, urteilte das Gericht.
Der Mann hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an den Suchmaschinenbetreiber Google, erklärte das Landgericht (LG) Mönchengladbach. Selbst wenn Google das Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch auffindbar.
Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der entsprechenden Internetseite, hieß es nach Gerichtsangaben in der Urteilsbegründung (Urt. v. 05.09.2013, Az. 10 O 170/12). Der Einwand des Professors, der Urheber sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht reagiert, sei "viel zu oberflächlich" gewesen.
Google-Suchergebnisse sind immer wieder ein Thema für die Gerichte. Prominentester Fall ist der von Bettina Wulff. Die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff klagt gegen automatische Vorschläge für die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu. Der Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG Mönchengladbach sieht keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9505 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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