Ein Anwalt spendete unter dem Namen eines Kanzleipartners an die SPD und hielt beinahe eine Viertelmillion an Mandantengeldern zurück. Nun muss er ins Gefängnis. Der Verdacht auf ein illegales Parteispendensystem bestätigte sich nicht.
Ein ehemaliger Krefelder Rechtsanwalt ist vom örtlichen Landgericht (LG) zu drei Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden. Das hat ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mitgeteilt. Am Montag sei es überraschend zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem gekommen, der daraufhin ein Geständnis abgelegt habe. Drei Monate der Strafe wurden wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt eingestuft.
Der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen sei nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft aufgehoben worden. Das Gericht wertete eine Spende an die SPD unter dem Namen eines Kanzleipartners, der davon nichts wusste, als Untreue. Außerdem soll der Anwalt insgesamt 224.000 Euro Mandantengelder zurückgehalten haben.
In mehr als 900 weiteren Fällen, die ihm die Anklage vorwarf, wurde das Verfahren eingestellt. Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Berufsverbot gegen den Anwalt verhängte das Gericht nicht. Der 52-Jährige hatte seine Zulassung freiwillig zurückgegeben.
Verdacht: Spenden für Aufträge
Der einstige SPD-Landratskandidat und Karnevalsprinz war von kommunalen Unternehmen SPD-regierter Städte mit Gutachten beauftragt worden. Spenden an die örtlichen SPD-Gliederungen hatten deswegen den Anschein erweckt, verbotene "Dankeschön"-Spenden zu sein. Die Duisburger SPD hatte allerdings von sich aus zwei Spenden rückabgewickelt, nachdem sich Kanzleipartner gemeldet und erklärt hatten, von der Spende im Namen der Kanzlei nichts zu wissen und keine Parteispender zu sein.
Der Anwalt war daraufhin in den Verdacht geraten, Kanzleivermögen veruntreut und auch mit Mandantengeldern illegal umgegangen zu sein. Ursprünglich ging es um mehr als zwei Millionen Euro. Die Vorwürfe reichen zum Teil ins Jahr 2008 zurück.
Hinter den Aktivitäten des Anwalts war zunächst ein illegales Parteispendensystem vermutet worden. Doch dafür habe man keine Anhaltspunkte gefunden, hatte die Staatsanwaltschaft bereits beim Prozessauftakt im März 2017 betont. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seine als mutmaßliche Komplizin mitangeklagte Ehefrau lehnte die ihr angebotene Bewährungsstrafe im Gegenzug gegen ein Geständnis ab. Gegen sie wird nun alleine weiter verhandelt. Sie war in der Kanzlei als Bürovorsteherin und Buchhalterin beschäftigt.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Drei Jahre Haft: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31541 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag