Zwölf Tage war die Leipziger Biologin Esther Carlitz im kongolesischen Regenwald verschollen. Im darauf folgenden juristischen Nachspiel ging es um Suchkosten und Schmerzensgeld.
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) forderte ursprünglich mehr als 66.000 Euro von ihrer damaligen Praktikantin für die entstandenen Suchkosten. Daraufhin hatte Esther Carlitz in einer Widerklage 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Beide Seiten einigten sich nun vor dem Landgericht (LG) Konstanz auf einen Vergleich; die 25-jährige stimmte einer Zahlung von 15.000 Euro an die MPG zu.
Das Ergebnis wird von den Beteiligten als positiv bewertet. Besonders begrüßt wurde die frühe Einigung und die Vermeidung einer langwierigen Fortführung der Auseinandersetzung.
Bis heute ist nicht abschließend geklärt, warum Esther Carlitz verschollen war.
LG Konstanz: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1206 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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