Im Rechtsstreit um ein angebliches Geheimkonto von Franz Josef Strauß hat der älteste Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten einen Teilerfolg erzielt. Das LG Köln untersagte einem Buchverlag eine Aussage zur Höhe des Erbes.
Max Strauß, Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, hat in einem weiteren Rechtsstreit gegen den Autor und den Verlag des Buchs "Macht & Missbrauch" einen Teilerfolg am Landgericht (LG) Köln erzielt. Das LG untersagte dem Verlag eine Aussage zur Höhe des Erbes des verstorbenen Politikers. Weitergehende Ansprüche seien jedoch nicht gegeben (Urt. v. 04.09.2019, Az. 28 O 391/17).
Der Buchautor Wilhelm Schlötterer hatte 2009 das Buch veröffentlicht und darin geschrieben, der 1988 gestorbene Strauß habe seinen Erben ein Auslandskonto mit Geld aus dubiosen Quellen hinterlassen. Max Strauß bestreitet das.
Bereits im Jahr 2011 hatte das LG entschieden, dass Schlötterer nicht behaupten darf, Franz Josef Strauß habe seinen Kindern eine Erbschaft im Wert von mindestens 300 Millionen DM hinterlassen. In seinem am Mittwoch verkündeten Urteil untersagte das Gericht diese Behauptung nun auch dem Verlag, der das Buch 2009 veröffentlicht hatte.
Zweifel an Echtheit des Bank-Dokuments
Obwohl im Prozess neue Unterlagen vorgelegt wurden, insbesondere ein internes Bank-Papier zum angeblichen Vermögen des Erblassers, war die Kammer nach der durchgeführten Beweisaufnahme weiterhin nicht davon überzeugt, dass die Behauptung über das Erbe der Wahrheit entspricht. Auch nach der Vernehmung verschiedener Zeugen bliebe die Echtheit des Bank-Dokuments weiter zweifelhaft, so das Gericht in einer Mitteilung.
Max Strauß hatte darüber hinaus von Autor und Verlag Auskünfte zu den Verkaufszahlen des Buchs verlangt, um eine Geldentschädigung geltend machen zu können. Ein solcher Anspruch stehe ihm aber nicht zu, entschied das LG. Ein Entschädigungsanspruch für die Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts sei nur gegeben, wenn ein "unabwendbares Bedürfnis" für die Zuerkennung des Anspruchs besteht. Davon könne nicht ausgegangen werden, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs ohne vernünftigen Grund zu lange gewartet werde, so die Kölner Richter.
Die strittigen Passagen aus dem Buch seien Strauß spätestens seit 2011 bekannt. Erst im Dezember 2017 habe er aber eine entsprechende Auskunft verlangt. Nach Auffassung des Gerichts spreche der lange Zeitraum von 6,5 Jahren gegen ein dringendes Bedürfnis für eine Geldentschädigung.
acr/LTO-Redaktion
Teilerfolg für Politiker-Sohn am LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37427 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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