Beim Durchfahren einer Pfütze mit dem Auto muss nicht auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden, damit Fußgänger nicht bespritzt werden. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des LG Itzehoe hervor.
Fußgänger könnten sich durch geeignete Bekleidung schützen und müssten mit einer Schmutzwasser-Dusche rechnen, so das Gericht. Ansonsten dürften bei Regen ganze Orte oder Städte nur im Schritttempo durchfahren werden, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde. Auch resultiere aus dem Abbremsen vor einer Pfütze eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs.
Mit ihrer Entscheidung (Az. 1 S 186/10) bestätigte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Meldorf und lehnte die Schadensersatzklage von Fußgängern für Reinigungskosten ebenfalls ab. Das AG hatte in dem Fall eine Berufung zugelassen, obwohl der Streitwert unter der Grenze von 600 Euro lag. Zur Begründung hieß es, die Haftungsfrage bei Verschmutzung von Kleidung durch Spritzwasser sei von grundsätzlicher Bedeutung und werde von der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt.
dpa/plö/LTO-Redaktion
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LG Itzehoe: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2999 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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