Das LG Hannover hat eine Einstellung des Korruptionsprozesses gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff angeregt. Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien nach der ersten Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar, sagte Richter Frank Rosenow am Donnerstag.
Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch nach einer kurzen Beratung ab. "Die Zwischenbilanz der Kammer überzeugt uns nur teilweise", sagte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Aus seiner Sicht gibt es nach wie vor ausreichend viele Hinweise darauf, dass Wulff sich wissentlich von dem Filmfinancier David Groenewold habe einladen lassen.
So sei etwa Groenewolds versuchte Verschleierung von Details auf der Hotelrechnung ein Beleg für die Absprache zur Vorteilsannahme mit Wulff. "Wulff musste die fehlenden Babysitterkosten auf seiner Rechnung vermissen", betonte er.
Wulff muss sich seit Mitte November wegen Vorteilsannahme als niedersächsischer Ministerpräsident verantworten, weil beim Besuch des Oktoberfests 2008 Filmfinancier David Groenewold Hotel- und Essenskosten bezahlt haben und Wulff im Gegenzug für eines seiner Filmprojekte geworben haben soll. Groenewold muss sich wegen Vorteilsgewährung verantworten.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG Hannover regt Einstellung im Wulff-Prozess an: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10427 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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