Die Kreisklasse ist ein hartes Pflaster - aber eine Grätsche, die Waden- und Schienbein des Gegners bricht, geht dann doch zu weit. Das LG Hannover verurteilte einen Amateurkicker zur Zahlung einer Geldstrafe.
Für ein Foul in einem Fußballspiel in der vierten Kreisklasse hat das Landgericht (LG) Hannover einen 25-jährigen Amateurkicker wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt, wie Gerichtssprecher Dominik Thalmann mitteilte. Der Fußballer hatte einem Gegenspieler im November mit einer Grätsche von hinten das Waden- und Schienbein gebrochen.
Das Amtsgericht wertete dies in erster Instanz ebenfalls als gefährliche Körperverletzung und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Sowohl der junge Mann als auch die Staatsanwaltschaft hatten dagegen Berufung eingelegt.
Einer in der Berufungsverhandlung am 7. November vom vorsitzenden Richter angerengten Einstellung hatte die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt. Eine Berufungsrücknahme wollte der Angeklagte nicht erklären, da seine Haftpflichtversicherung bei Vorsatz-Verurteilungen nicht zahlt.
"Das Urteil bedeutet aber nicht, dass jetzt jedes Foul in der Kreisklasse als gefährliche Körperverletzung verurteilt wird", betonte Thalmann. Es sei "ausdrücklich" eine Einzelfallentscheidung gewesen. Zum einen sei das Foul ungewöhnlich brutal gewesen – von hinten mit ausgestrecktem Bein ohne realistische Möglichkeit, den Ball zu treffen. Zum anderen seien die Verletzungen des Gegenspielers ungewöhnlich schwer. "Waden- und Schienbein mit einer Grätsche brechen, das muss man erstmal schaffen", so der Gerichtssprecher.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Hannover zu grobem Foulspiel in der Kreisklasse: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38967 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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