Die Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner darf die in einer Premium-Mitgliedschaft enthaltene 99 Euro teure Persönlichkeitsanalyse nicht mehr vom Widerrufsrecht ausschließen. Dies entschieden die Hamburger Richter, nachdem die VZHH gegen das Unternehmen geklagt hatte.
Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Hamburg (VZHH) müssen Kunden der beiden Partnervermittlungen eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen, zu der als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments gehört. Diese sei notwendig, um unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen zu können.
Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf ihre AGB ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
Die Verbraucherschützer sahen in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts und klagten erfolgreich vor dem Landgericht (LG, Urt. v. 31.01.2012, Az. 312 O 93/11).
"Der Kunde hat keine Wahl, ob er die Analyse, die im Paket inbegriffen ist, möchte oder nicht", so Julia Rehberg von der VZHH. "Dafür im Nachgang trotz fristgerechten Widerrufs noch Geld zahlen zu müssen, ist besonders ärgerlich. Wir empfehlen den Betroffenen, die Zahlung zu verweigern. Das Urteil des Hamburger Landgerichts bestätigt nun unsere Auffassung."
Dem Prozess vorausgegangen war eine Abmahnung der EliteMedianet GmbH durch die Verbraucherzentrale Hamburg. Anders als die Partnervermittlung Parship war die Betreiberin von ElitePartner und AcademicPartner allerdings nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
VZHH/tko/LTO-Redaktion
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LG Hamburg zu Partnervermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5480 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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