Das Bonner Photovoltaikunternehmen hatte auf großflächigen Plakaten den Werbetext des Energiekonzerns verfremdet. Hiergegen ist der Essener Stromversorger erfolgreich vorgegangen.
Das Landgericht (LG) untersagte der Solarworld AG per einstweiliger Verfügung, "im Geschäftsverkehr den Firmennamen oder die Marke RWE einschließlich des RWE-Logos" zu verwenden (Az. 2-03 O 199/11).
Das Unternehmen hatte den Slogan "VoRWEG gehen" verändert und daraus "R WEG gehen" gemacht, wobei das R nach unten wegfiel. Unterhalb des Werbetextes warb Solarworld für eigene Photovoltaik-Produkte. Kunden von RWE sollten mit dieser Werbung zum Wechsel ihres Stromanbieters bewegt werden.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hierbei um unlautere vergleichende Werbung.
Ein Sprecher von Solarworld sagte, das Unternehmen werde sich selbstverständlich an die Einstweilige Verfügung halten und auf eine
weitere Verwendung der Plakatmotive verzichten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3130 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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