Seit Mittwoch verhandelt das LG Frankfurt über die Frage, ob die Technische Universität Darmstadt künftig seine Produkte den Bibliotheksbenutzern kostenfrei zur Verfügung stellten darf. Im vorangegangenen Eilverfahren hatte der klagende Eugen Ulmer Verlag aus Stuttgart einen Teilerfolg verbuchen können.
Darin hatte das Landgericht (LG) Frankfurt der Bibliothek untersagt, dass Inhalte auf USB-Sticks und andere Datenträger heruntergeladen werden, jedoch die Leseplätze generell und auch das Ausdrucken von Buchinhalten erlaubt. Das Oberlandesgericht hatte auf die Berufung des Verlages hin das Verbot auch auf das Herunterladen erweitert, die Rechtmäßigkeit der
Leseplätze allerdings ebenfalls nicht infrage gestellt.
Im Hauptsacheverfahren wird das LG voraussichtlich am 2. März eine Entscheidung verkünden.
dpa/sh/LTO-Redaktion
LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2469 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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