Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat im Streit um die Hinweisschilder zur eigenen Messe in Templin eine juristische Niederlage erlitten. Sie will aber in die nächste Instanz gehen.
Niederlage für die "Pastafari": Der Religions-Satire-Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters"
darf im brandenburgischen Templin nicht mit eigenen Schildern für seine "Nudelmesse" werben. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden (Urt. v. 13.04.2016, Az. 11 O 327/15).
Der Verein hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder mit dem Abbild eines glubschäugigen Spaghettimonsters an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die "Nudelmesse" für jeden Freitag angekündigt wird.
Der Landesbetrieb habe eine mögliche mündliche Vereinbarung mit dem Verein aber wirksam schriftlich gekündigt, sagte Richterin Sabine Selbig. "Die Klage wird abgewiesen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Verein eine Weltanschauungsgemeinschaft ist oder nicht." Der Templiner Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida hatte darauf gepocht, dass die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie die etablierten Kirchen, die mit Schildern für ihre Gottesdienste werben.
Erlaubnis für Schilder nicht schriftlich festgehalten
Mit dem Landesbetrieb Straßenwesen habe er im Dezember 2014 im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert (Die Linke) eine mündliche Vereinbarung geschlossen, wonach der "Spaghettimonster"-Verein an den Templiner Ortseingängen Hinweisschilder aufstellen darf. Diese Vereinbarung hatten Vertreter der Behörde bestritten. Eine schriftliche Vereinbarung gab es nicht. Zudem kündigte der Landesbetrieb Straßenwesen während des auf schriftlichem Wege laufenden Zivilverfahrens jegliche Vereinbarung vorsorglich. Darauf nahm die Richterin in ihrer Entscheidung Bezug.
Die Anhänger des "fliegenden Spaghettimonsters" nennen sich selbst "Pastafari". Für den Templiner Vorsitzenden Weida kam die Klageabweisung nicht überraschend. "Dieses Urteil ist nur der Schritt
in die nächste Instanz", sagte er. "Wir werden in Berufung gehen und vor dem Oberlandesgericht weiter kämpfen, denn wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Landesbetrieb
Straßenwesen an. Die war aus unserer Sicht nicht rechtmäßig, weil es dafür besondere Gründe braucht."
Die "Nudelmesse"-Schilder sind derweil weiter in Templin zu sehen. Bürgermeister Detlef Tabbert hat ihnen einen Platz an städtischen Masten gewährt, an denen der Ort über seine Städtepartnerschaften
informiert. "Er hat mir gestern noch einmal versichert, dass sie dort hängen bleiben dürfen, bis die Sache endgültig juristisch geklärt ist", versicherte Weida.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG Frankfurt (Oder) zur "Spaghettimonster"-Kirche: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19067 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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