Anfang September verhandelt das LG Duisburg vier weitere Klagen von Frauen, die durch die Loveparade-Katastrophe posttraumatische Belastungsstörungen erlitten haben. Bisher haben die Gerichte keinem Opfer Geld zugesprochen.
Sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten beschäftigt sich die Justiz mit vier weiteren Schadensersatzklagen. Am 1. September werden die Fälle von vier Frauen verhandelt, teilte das Landgericht (LG) Duisburg am Freitag mit. Sie haben nach eigenen Angaben durch das Gedränge bei dem Technofestival posttraumatische Belastungsstörungen erlitten.
Dafür verlangen sie vom Veranstalter der Loveparade, der Stadt Duisburg und dem Land NRW Schmerzensgeld und Schadensersatz zwischen 34.000 und 73.000 Euro. Drei der Klägerinnen waren selbst im Gedränge. Eine vierte gibt an, sie sei zwar nicht bei der Loveparade gewesen, habe sich aber in Sichtweite des Festivalgeländes befunden und später von den Todesfällen erfahren - dadurch habe sie eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.
Bislang hat sich das Duisburger Landgericht mit etwa 15 Schadenersatzklagen beschäftigt. Die Richter hätten den Opfern bislang in keinem Fall Schmerzensgeld oder Schadensersatz zugesprochen, sagte ein Sprecher. Das LG hatte im vergangenen Jahr u.a. entschieden, dass einem Feuerwehrmann, der nach dem Einsatz am Unfallort psychische Erkrankungen erlitten hatte, keine Entschädigung zusteht. Etwa zehn weitere Fälle stehen noch zur Entscheidung an.
Bei dem Gedränge an einer Engstelle starben am 24. Juli 2010 21 Menschen, mindestens 652 wurden verletzt. Ob möglicherweise Verantwortliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, steht weiterhin nicht fest. Das LG Duisburg hatte die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt und der Veranstalterin Lopavent nicht zugelassen, die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten eingeholt hat, liegt derzeit beim Oberlandesgericht Düsseldorf.
dpa/pl/LTO-Redaktion
LG Duisburg verhandelt im September: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20339 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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