Im Prozess um eine Entschädigung für seinen Einsatz bei der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das LG Duisburg einem Feuerwehrmann wenig Hoffnung gemacht. Nach Einschätzung der Richter hat sich ein "typisches Berufsrisiko" realisiert.
"Wir sehen für Ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht (LG) Duisburg zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag. "Bei Ihnen geht es um ein typisches Berufsrisiko, aus unserer Sicht."
Der bei der Loveparade-Katastrophe eingesetzte 53 Jahre alte Feuerwehrmann will im ersten Zivilverfahren rund um die Massenpanik im Jahr 2010 in Duisburg 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Veranstalter erstreiten. Er habe bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, erklärte seine Anwältin Bärbel Schönhof. "Er ist in die Menschenmenge geschickt worden, weil der Funkverkehr abgerissen ist und weil die Bildübertragung gestört war", erklärt Schönhof. Die Menschen hätten in Panik versucht, sich an den Kabeln hochzuziehen, an denen die Kameras angeschlossen waren. Bei dem Technofestival waren 21 Menschen durch das Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.
Neben der Klage des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Zwei von zehn Prozesskostenhilfeanträgen hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da sie den Klagen keine Chancen einräumten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Loveparade-Klage von Feuerwehrmann: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16767 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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