Apple steht in Düsseldorf eine Niederlage gegen den Konkurrenten Samsung bevor. Das kalifornische Unternehmen will fünf Modelle der Samsung Galaxy Tablet-Computer wegen zu großer Design-Nähe nach Teilerfolgen im Eilverfahren nun im Hauptsacheverfahren verbieten lassen.
Das Unternehmen sieht in den Samsung-Geräten unzulässige Nachahmungen seines iPad. Doch Richterin Johanna Brückner-Hofmann machte am Dienstag deutlich, dass das Landgericht (LG) bei keinem Modell eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Apple-Design sehe. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Samsung-Geräte Galaxy 7.7, 8.9, 10.1, 10.1N und 10.1V.
Die Richterin setzte das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Markenamts im spanischen Alicante abzuwarten. Dort hat Samsung beantragt, die Apple-Geschmacksmuster zu löschen. Sollte das Markenamt dem nachkommen, wäre die Klage in Düsseldorf hinfällig. Während es in den für Apple zum Teil erfolgreichen Eilverfahren noch um ein Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004 ging, beruft sich das Unternehmen im Hauptsacheverfahren nun auf neuere Geschmacksmuster aus den Jahren 2010 und 2011.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte erst Ende Juli Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Die bislang von Apple in den Eilverfahren erwirkten einstweiligen Verfügungen haben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin Bestand, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Prozess-Stafette in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten "unlautere Rufausbeutung". Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Apple gegen Samsung: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7170 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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