Der Düsseldorfer Patentstreit um billigere Kapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen ist beigelegt, teilte ein Sprecher des LG Düsseldorf am Freitag mit. Damit bleibt es bei der Eilentscheidung des OLG Düsseldorf vom Februar vergangenen Jahres: Die billigeren Kapseln von Fremdherstellern dürfen vertrieben und mit dem Hinweis angepriesen werden, dass sie für Nespresso-Maschinen geeignet sind.
Die Schweizer Nestlé-Tochter Nestec war gegen die Nachahmer vorgegangen. Nestlé ist der weltgrößte Lebensmittelkonzern. Beklagte waren zwei Schweizer Firmen, die ohne Lizenz billigere Kaffeekapseln für die Nespresso-Maschinen vertreiben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte im Eilverfahren befunden, dass der Patentschutz die Verwendung von Fremdkapseln nicht umfasst. Die erfinderische Leistung spiegele sich in der Technik der Kaffeemaschinen wider, nicht in den Kapseln.
Der Markt für Portionskaffee ist lukrativ und heiß umkämpft. Die Kapseln sind wesentlich teurer als loser Kaffee und hinterlassen wesentlich mehr Müll. Die Discounter Lidl und Aldi mischen mit eigenen Systemen mit. Die Firma Ethical Coffee Company, gegen die Nestlé vergeblich vor Gericht gezogen war, wirbt mit biologisch abbaubaren Kapseln.
Unangefochtener Star der Branche war bislang Nespresso. Unter dieser Marke waren die Gebrauchsartikel dank aufwendiger Werbung mit Hollywood-Star George Clooney und edler Aluminium-Hüllen zum Status-Symbol aufgewertet worden. Das lässt man sich teuer bezahlen: Eine Nespresso-Kapsel kostet mindestens 35 Cent. Bei etwa sechs Gramm Kaffee je Kapsel ergibt das einen Kilopreis von an die 60 Euro. Das ist rund sechs Mal so teuer wie Kaffee ohne Kapseln.
dpa/cko/LTO-Redaktion
Kaffeekapsel-Patentstreit beendet: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10550 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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