Streit um Erbe von ARAG-Gründer: 33 Jahre Pro­zess - und kein Ende in Sicht

19.10.2016

33 Jahre dauert der Erbstreit der beiden Enkel des ARAG-Gründers Heinrich Faßbender bis heute. Am Mittwoch kam nun ein vor sieben Jahren beauftragter Gutachter zu Wort. Wie lange das Verfahren noch dauern wird, ist derzeit nicht absehbar.

Eine Prozessdauer von 33 Jahren, so etwas hat das Landgericht (LG) Düsseldorf in seiner Geschichte auch noch nicht gesehen. Nicht einmal eine zweistellige Zahl an Verhandlungstagen brachten die Parteien in dieser Zeit zu Wege. Umso bemerkenswerter war es, dass am Mittwoch zum ersten Mal nach fünfeinhalb Jahren wieder etwas Bewegung in die Sache kam. 

Es war 1983 - die Welt war noch mitten im Kalten Krieg und in Deutschland gingen die Menschen gegen den NATO-Doppelbeschluss auf die Straße -, als Paul-Otto Faßbender nach jahrelangem Familienstreit von seiner Schwester Petra verklagt wurde. Grund war das Testament seines Vaters, seinerseits Erbe von Heinrich Faßbender, dem Gründer des Versicherungskonzerns ARAG. Darin vermachte er Paul-Otto seine Anteile am Konzern, seine Schwester sollte einen finanziellen Ausgleich erhalten. Dessen Höhe ist aber bis heute streitig und Gegenstand des Verfahrens, das nach wie vor nicht zu einem Ende zu kommen scheint.

Verantwortlich dafür sind die Parteien, die es mit ihrem Streit vor Gericht bislang nicht so recht ernst zu meinen schienen. Immer wieder sei das Verfahren auf Verlangen der Geschwister ausgesetzt worden, erklärte Gerichtssprecherin Dr. Elisabeth Stöve gegenüber LTO. Möglicherweise, um den Streit familien-intern zu regeln. Dies scheint nun erst einmal vom Tisch zu sein.

Prozessende noch nicht absehbar

Am Mittwochmorgen um 10 Uhr ging es weiter. Im Saal 1.120 des LG Düsseldorf stand der nächste Verhandlungstermin in der Zivilsache 5 O 487/83 an. Anlass war die Anhörung eines Gutachters, der sich zum Wert des Unternehmens äußern sollte. Im Laufe des Prozesses sind dazu bereits mehrere Expertisen eingeholt worden, so Stöve: "Es gab 1989 einen Beweisbeschluss. Daraufhin sind immer wieder Ergänzungsgutachten eingeholt worden". Zwischendurch sind am Prozess beteiligte Personen verstorben, andere mussten sich neu einarbeiten.

Die Beurteilung des Unternehmenswertes ist entscheidend für die Höhe des Ausgleichsanspruchs der Schwester. "Es gibt einen Teilungsplan", erläuterte Stöve. Danach bekomme der Bruder, heutiger Konzernchef, die Unternehmensaktien, die Schwester erhalte dagegen einen Ausgleichsanspruch. Dieser hänge vom Wert des Unternehmens ab, welcher sich nach der Rendite des Eigenkapitals bemesse, so Stöve. Um eben diese werde derzeit gestritten. Zu klären ist u.a., ob auch die Auslandsgesellschaften der ARAG-Gruppe einzubeziehen sind.

Die Klägerseite legte bislang eine Rendite von 9% zugrunde. Dagegen sprach sich nun der am Mittwoch angehörte Sachverständige aus: Er bezifferte diese nur 2,9%.

Wann eine Entscheidung in der Rechtssache zu erwarten ist, ist noch nicht absehbar: "Das kann man jetzt noch nicht sagen", gab Stöve an. Anfang Februar 2017 werde es zwar eine Entscheidung des Gerichts geben. Diese müsse aber noch nicht das Ende bedeuten. Möglich sei ein Urteil oder auch ein neuer Beweisbeschluss. Und natürlich gibt es auch noch einen Instanzenzug.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Erbe von ARAG-Gründer: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20905 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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