Eine Richterin erhält einen Familienzuschlag. Als sie bei der Familie auszieht, informiert sie ihren Dienstherrn darüber - und ist nun dennoch als Betrügerin verurteilt worden.
Eine Richterin ist in Düsseldorf wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Düsseldorf verwarf am Freitag die Berufung der Angeklagten, halbierte aber die ursprüngliche Geldstrafe, weil die 36-Jährige derzeit ohne eigenes Einkommen ist (Urt. v. 27.09.2019, Az. 22 Ns 46/19). Die Juristin habe vom November 2016 bis April 2018 zu Unrecht einen Familienzuschlag in Höhe von insgesamt 2.800 Euro für ihre Stiefkinder bezogen, obwohl sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen war, befand das Gericht.
Die 36-Jährige hatte sich gegen den Vorwurf verwahrt: Sie habe das Landesamt für Besoldung rechtzeitig und schriftlich unterrichtet. Die Mitteilung fand sich auch tatsächlich. Ihr Hinweis war aber in der Behörde unberücksichtigt geblieben.
Das LG sah die Richterin dennoch in der Schuld: Wegen ihrer besonderen Treuepflicht als Beamtin hätte sie die Behörde erneut auf die Änderung ihrer Familienverhältnisse hinweisen müssen. Die 36-Jährige war zu ihrem Ehemann in den Haushalt gezogen, der schon zwei Kinder aus früherer Ehe hatte. Als sie sich von ihm trennte und auszog, war die Grundlage für den Zuschlag entfallen.
Name der Kinder stand auf Bezugsmitteilung
Die Verteidigerin hatte argumentiert, nach einer unschönen Trennung sei ihre Mandantin in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen. Ihr sei nicht aufgefallen, dass der Zuschlag weitergezahlt wurde. Das glaubte die Richterin des Landgerichts nicht: Die Namen der Kinder, für die die Zulage gezahlt wurde, stünden doch schließlich auf der Bezugsmitteilung.
Als letzter Zeuge hatte der Ex-Mann der Richterin ausgesagt, er habe die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass seine Ex-Frau Leistungen beziehe, die ihr nicht zustünden. Sie habe das auch sehr wohl gewusst, weil er mit ihr darüber gesprochen habe, sagte der 59 Jahre alte Arzt.
"Ich habe nie gedacht, jemals auf dieser Seite des Gerichtssaals sitzen zu müssen", sagte die Amtsrichterin. Welche disziplinar- und dienstrechtlichen Folgen das Urteil zusätzlich für sie hat, ist noch unklar.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Unberechtigt Familienzuschlag kassiert: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37893 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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