Erfolg für NPD am LG Dresden: Aus­sagen von Ext­re­mis­mus­for­scher ver­boten

18.05.2016

Das LG Dresden hat eine einstweilige Verfügung gegen den renommierten Totalitarismusforscher Dr. Steffen Kailitz erlassen. Er hatte unter anderem gesagt, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbechen."

Das Landgericht (LG) Dresden hat dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung der rechtsextremen Partei NPD gegen den Extremismusforscher Dr. Steffen Kailitz stattgegeben (Beschl. v. 10.05.2016, Az. 3 O 925/16 EV). Er darf nun nicht mehr in der Öffentlichkeit behaupten, dass die NPD "rassistisch motiverte Staatsverbrechen" plane und "acht bis elf millionen Menschen aus Deutschland verteiben" wolle, darunter auch "mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund".

Kailitz, Forscher am Dresdner Hannah-Arendt-Institut, hatte die Äußerung in einem Gastbeitrag auf Zeit Online getätigt. Sollte er sie nun öffentlich wiederholen, drohen ihm nach der Entscheidung des LG ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Text selbst ist bislang unverändert online.

Brisant an dem Fall sind die Rollen der Beteiligten. Kailitz ist gleichzeitig auch einer der Sachverständigen im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Wie die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch in ihrer Onlineausgabe berichtet, hat es NPD-Anwalt Peter Richter damit geschafft, dass Kailitz seine Forschungsergebnisse nun nicht mehr wiederholen darf. Weiteres interessantes Detail: Der Einzelrichter Jens Maier, der dem Antrag stattgegeben hat, ist seit 2013 Mitglied des Schiedsgerichts der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Jörg Nabert, Anwalt von Kailitz, sieht darin einen handfesten "Justizskandal".

Richter Maier hat eine etwaige Nähe zur NPD bereits zurückgewiesen. Der Süddeutschen Zeitung gegenüber sagte er, dass er den Wissenschaftler Kailitz vorher nicht gekannt und von seiner Arbeit als Sachverständiger beim NPD-Verbotsverfahren erst im Nachhinein erfahren habe. Als Mitglied des Landesschiedsgericht der AfD sei es im Gegenteil seine Aufgabe, Neonazis in der Partei nicht zu dulden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erfolg für NPD am LG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19410 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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