Für eine Lügengeschichte ist am Freitag ein 46 Jahre alter Mann zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte behauptet, eine Schusswunde im Oberschenkel beim Joggen erlitten zu haben. Damit hatte er einwöchige Ermittlungen ausgelöst. Und das aus Angst vor seiner Frau.
Das Landgericht (LG) Detmold hat am Freitag einen Mann wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145d Strafgesetzbuch) zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 10.04.15, Az. 31 Js 318/15). Der Angeklagte ist beim Verpacken eines versehentlich nicht entladenen erlaubnispflichtigen Luftdruckgewehrs an den Abzug gekommen und hat dadurch einen Durchschuss des rechten Oberschenkels erlitten.
Gegenüber der vom Krankenhaus gerufenen Polizei hat er angegeben, beim Joggen in einem beliebten Naherholungsgebiet beschossen worden zu sein. Daran haben sich über einen Zeitraum von mehr als einer Woche vergebliche Ermittlungen einer vielköpfigen Mordkommission angeschlossen. In dieser Zeit war wegen der vermeintlichen Tat die Bevölkerung aus Angst vor Heckenschützen enorm verunsichert.
Tatsächlich hatte der Mann ein illegal besessenes Luftgewehr verkaufen wollen. Anhand der Verletzung und wegen widersprüchlicher Aussagen geriet er selbst in Verdacht. Auf der Anklagebank des Detmolder Landgerichts* räumte er schließlich ein, er habe die beim Entrümpeln in einem fremden Haus gefundene Waffe bei sich zuhause versteckt. Aus Angst vor der Entdeckung durch seine Frau wollte er sie wieder loswerden. Die Geschichte von der Verletzung habe er erfunden, damit seine Frau ihm nicht auf die Schliche komme.
dpa/acr/LTO-Redaktion
*Anm. d. Red: Hier stand fälschlicherweise Amtsgericht. Geändert am 10.04. acr
Lügengeschichte aus Angst vor der Ehefrau: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15205 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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