Der wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob Metzler verurteilte Magnus Gäfgen hat beim Landgericht Darmstadt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt.
Magnus Gäfgen, der nicht nur mit der Entführung des Bankierssohns Schlagzeilen machte, sondern die ermittelnden Polizeibeamten auch erst nach der Androhung von Gewalt zu dem mittlerweile bereits verstorbenen Jungen führte, war nach seiner Verurteilung durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen.
Dieser bescheinigte Gäfgen zwar, dass die Androhung der Folter eine unmenschliche Behandlung darstelle und gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Sein Hauptziel, eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren feststellen zu lassen, erreichte Gäfgen hingegen nicht.
Dennoch beruft sein Anwalt sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zur Begründung des Wiederaufnahmegesuchs nun auf ebendiese Entscheidung des EGMR.
LG Darmstadt angerufen: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2172 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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