Eine deutsche VW-Kundin will wegen des Abgas-Skandals von ihrem Kaufvertrag zurücktreten. Sie sieht sich getäuscht und gibt sich mit einer Nachbesserung der Software nicht zufrieden. Daher klagt sie gegen das Unternehmen.
Die Frau habe sich aus Umweltschutz-Gründen bewusst für ein Fahrzeug der "Blue Motion"-Reihe entschieden und dabei auch Zusatzkosten in Kauf genommen, begründete ihr Anwalt die nun beim Landgericht Braunschweig eingereichte Schadensersatzklage. Jetzt sehe sie sich in ihrer Erwartung, ökologisch unterwegs zu sein, enttäuscht. Die von VW angekündigte Nachbesserung reiche nicht, um den Schaden zu beheben. Die Weiternutzung eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs sei seiner Mandantin daher unzumutbar.
Zudem würden nach Einschätzung der Klägerin durch die notwendigen Nachbesserungen unter anderem die Motorleistung, die Beschleunigung und die Höchstgeschwindigkeit sinken. Zugleich werde der Kraftstoffverbrauch steigen. Sie wolle ihr Auto daher zurückgeben und fordere deshalb die Rückabwicklung des Kaufvertrages, teilte ihr Anwalt der Deutschen Presse-Agentur mit. Experten zweifeln jedoch, dass Käufern diese Möglichkeit offensteht - sie seien vielmehr auf Nachbesserung und möglicherweise Kaufpreisminderung verwiesen.
In der vergangenen Woche hatte bereits ein Privatanleger aus Baden-Württemberg Klage erhoben. Er hatte im April und Juli VW-Vorzugsaktien gekauft und möchte, dass diese Transaktion nun rückabgewickelt wird, teilte seine Tübinger Anwaltskanzlei mit.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VW-Abgas-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17124 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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