Verhandlung vor dem LG Berlin: Boa­teng soll Äuße­rungen über Kasia Len­hardt unter­lassen

03.05.2022

Die Mutter der verstorbenen Kasia Lenhardt geht gegen Äußerungen von deren Ex-Partner und ehemaligen Nationalspieler Jérôme Boateng in einem Interview vor. Das LG verhandelte und fällt frühestens im Juni ein Urteil.

Das Landgericht (LG) Berlin prüft eine Unterlassungsklage gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng. Dabei geht es um Äußerungen des 33-Jährigen über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview Anfang Februar 2021. Wenige Tage nach dessen Veröffentlichung war das Model gestorben.

Ihre Mutter will nach dem Tod der damals 25-Jährigen ihre Interessen verfolgen und eine weitere Verbreitung des Bild-Interviews verhindern. "Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", sagte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig am Dienstag am Rande der mündlichen Verhandlung. Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild von Kasia Lenhardt nachhaltig.

In dem Interview hatte Boateng unter anderem behauptet, seine Ex-Freundin habe seine Beziehung zu seinen Kindern aus einer früheren Partnerschaft genutzt, um ihn zu erpressen. Zudem sprach er von Alkoholproblemen. "Die Klägerin will vermeiden, dass ihr Enkelsohn und die minderjährigen Halbgeschwister der Verstorbenen diesem Schmutz im Internet weiter ausgesetzt werden", betonte Hennig. "Der Familie ist eine öffentliche Entschuldigung sehr wichtig." Dies würde aus seiner Sicht auch helfen, eine Löschung der Beiträge im Internet zu erreichen.

Boateng will nicht streiten - aber auch keine Unterlassungserklärung

Boateng bedauere das Interview, erklärte seine Anwältin Stephanie Vendt in der Verhandlung. Dies habe sie bereits in ihren Schriftsätzen erklärt. "Jérôme Boateng möchte sich mit der Familie nicht streiten", sagte sie. "Aus unserer Sicht wäre ein persönliches Gespräch zwischen ihm und der Familie gut." Eine freiwillige Unterlassungserklärung hat der Sportler bislang nicht abgegeben.

Darum beschäftigt sich nun die 27. Zivilkammer des LG mit dem Fall. Im Zentrum steht dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht. Richterin Katharina Saar machte deutlich, dass dafür die Hürden höher sind, als wenn die Betroffene selber zu Lebzeiten gegen die Äußerungen vorgegangen wäre.

"Die Frage, die wir zu klären haben, ist: Sind in dem Interview so gravierende Äußerungen dabei, dass auch nach dem Tod Persönlichkeitsrechte geltend gemacht werden können?", so die Richterin. Kläger-Anwalt Hennig hält die Rechtsprechung für überholt und will eine Anpassung an das digitale Zeitalter erreichen. Er erhielt nun vier Wochen Zeit für weitere schriftliche Ausführungen. Mit einem Urteil ist nach Angaben der Richterin frühestens Ende Juni zu rechnen.

Lenhardt war 2012 Finalistin bei "Germany's Next Topmodel" und zuletzt mit dem früheren Nationalspieler Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview veröffentlicht wurde, hatte sich das Paar getrennt. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es. Nach einem Spiegel-Bericht soll sich die 25-Jährige vor ihren Tod an den Berliner Medienrechtler Hennig gewandt und ihn gebeten haben, zu prüfen, was sie gegen den Artikel unternehmen könne.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verhandlung vor dem LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48331 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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