Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom Mittwoch der Betreiberin des knapp 200 Kilometer von der Berliner Innenstadt entfernten Flughafens Cochstedt untersagt, sich "Airport Magdeburg- Berlin International" zu nennen.
Die Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld hatten im Eilverfahren die Unterlassung der angekündigten Namensgebung wegen Wettbewerbswidrigkeit verlangt. Sie hatten dabei glaubhaft gemacht, die Bezeichnung täusche über Größe, Lage und Bedeutung des Flughafens.
Der Flughafen in Cochstedt ist per Auto nach zweistündiger Fahrt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln per Bus in drei Stunden erreichbar. Auch die Infrastruktur eines großen Flughafens werde nur vorgegeben.
Die Entscheidungsgründe der gestrigen Entscheidung (Urt. v. 09.03.2011 - Az. 97 O 206/10) liegen noch nicht vor.
cla/LTO-Redaktion
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LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2736 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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