LG Berlin zur AfD: Kal­bitz-Raus­wurf war unzu­lässig

19.06.2020

Seit seinem Rauswurf aus der AfD vor vier Wochen konnte Andreas Kalbitz seine Ämter als Brandenburger Partei- und Fraktionschef nicht mehr ausüben. Nun erringt der 47-Jährige einen wichtigen juristischen Erfolg.

Das Berliner Landgericht (LG) hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt (Az. 63 O 50/20). Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben, wie das Gericht erklärte.

Der 47-jährige Kalbitz war bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand Landesparteichef und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Zwischenzeitlich wurde die Partei von seinen Stellvertretern Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow geführt. Die Landtagsfraktion hatte eigens ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz auch als parteiloser Abgeordneter Mitglied bleiben konnte.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.

Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin zur AfD: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41958 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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