Wer bei Google sucht, muss aufpassen: Nur weil eine Unterkunft dort etwa als "Vier-Sterne-Hotel" angezeigt wird, muss das nicht der offiziellen Hoteleinstufung durch die Dehoga entsprechen. Nun muss die Suchmaschine nachbessern.
Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen - etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, der die Einstufungen vornimmt.
Knapp 8.000 Hotels nehmen demnach in Deutschland an dem freiwilligen Bewertungssystem teil und damit fast 40 Prozent aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie noch den Ansprüchen ihrer entsprechenden Sterne-Klassifizierung entsprechen. "Als Gast erhalten Sie dadurch eine sichere und transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote, die Ihnen ein klassifizierter Beherbergungsbetrieb bietet", heißt es auf den Seiten der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga.
Es verwundert daher kaum, dass die Hüter der Sterne empfindlich reagieren, wenn andere das Bewertungssystem kopieren wollen – oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen offiziell gar nicht zustehen. Das bekam nun auch Google zu spüren. Das Landgericht (LG) Berlin verbietet es dem Internetriesen, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Dehoga als solche ausgezeichnet wurden (Urt. v. 08.07.2020, Az. 101 O 3/19).
Wettbewerbszentrale hält Hinweise für irreführend
Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Das Urteil von Anfang Juli wurde am Montag bekannt. Der Suchmaschinendienst hat es bereits anerkannt. Demnach hatte Google bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als "irreführend" kritisiert, weil viele der Unterkünfte "nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten". Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.
"Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet", bewertete Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, am Montag die Entscheidung des Gerichts.
"Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu 'Sterne-Hotels'", hieß es vonseiten der Wettbewerbszentrale. "Wir tauschen bereits über eine Datenschnittstelle täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen."
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Berlin zur Hoteleinstufung: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42257 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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