Der Kauf eines Fliegengitters für 20 Euro auf der Handelsplattform Amazon hat zu einer Schadensersatzklage über 70.000 Euro geführt. Der Verkäufer glaubte, die negative Bewertung des Kunden sei für die Sperrung seines Profils verantwortlich gewesen. Dadurch habe er nichts mehr verkaufen können. Der Gang vors Gericht blieb aber ohne den erhofften Erfolg.
Eine angeblich fehlerhafte Montageanleitung eines Fliegengitters hat vor dem Landgericht (LG) Augsburg zu einem Prozess mit einem Streitwert in Höhe von 70.000 Euro geführt.
Der Verkäufer, der bei Amazon als "Powerseller" auftrat, sah die negative Bewertung seines Kunden als ursächlich dafür an, dass Amazon seinen Account gesperrt hatte. Infolgedessen habe er nichts mehr verkaufen können. Den bisherigen Schaden berechnete der Händler mit fast 40.000 Euro. Er wollte aber auch den noch nicht bezifferten, zukünftigen Schaden ersetzt haben, weswegen das Gericht von einem Streitwert von 70.000 Euro ausging. Doch dass die in Rede stehende Bewertung auch tatächlich falsch war, habe der Kläger nicht darlegen können, wie das Gericht mitteilte (Urt. v. 30.07.2014, Az. 21 O 4589/13).
Das LG musste daher gar nicht erst entscheiden, ob die Bewertung tatsächlich für die Einnahmeverluste des Verkäufers ursächlich gewesen war. Denn der Kläger hätte zunächst nachweisen müssen, dass die abgegebene Bewertung unrichtige Tatsachen enthält. Ein Kommentar zu einem Produkt sei nicht mit einer ehrenrührigen Behauptung vergleichbar. Nur dann hätte die Beweislast nach der Rechtsprechung beim Beklagten gelegen, erklärte der Gerichtssprecher.
Dem Verkäufer sei es schon nicht gelungen, die Darstellungen in der Bewertung zu widerlegen. Er hätte also nachweisen müssen, dass die Montageanleitung einwandfrei gewesen sei. Da er dies nicht konnte, sei die Klage abzuweisen.
una/dpa/LTO-Redaktion
Kunde haftet nicht wegen negativer Bewertung: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12737 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag