Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber auch ohne besonderen Anlass schon ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Eine Begründung dafür muss der Arbeitgeber nicht angeben, entschied das LAG Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Gesetzlich ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Arbeitgeber spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon nach kürzerer Fehlzeit verlangen - bisher ist es juristisch aber umstritten, ob er dafür einen besonderen Grund braucht, erläuterte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Köln.
Im konkreten Fall hatte eine Frau sich für einen Tag krankgemeldet, für den sie zuvor vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Daraufhin hatte ihr Arbeitgeber sie aufgefordert, künftig am ersten Tag einer Krankmeldung ein Attest vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah dies als sachlich ungerechtfertigt an. Nach Auffassung des LAG ist die Anweisung des Arbeitgebers aus rechtlichen Gründen aber nicht zu beanstanden, denn diese ist nicht willkürlich oder diskriminierend (Urt. v. 14.12.2011, AZ. 3 Sa 597/11).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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LAG Köln: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5106 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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