Die GdF hat erneut einen Prozess um möglichen Schadensersatz nach einer ihrer Streikaktionen gewonnen. Das LAG Hessen wies am Donnerstag in zweiter Instanz die gemeinschaftliche Klage der Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair ab, die von der Fluglotsen-Gewerkschaft 3,3 Millionen Euro verlangt hatten.
In dem Prozess ging es zum zwei von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) lediglich angedrohte Streiks der Fluglotsen im Jahr 2011 bei der Deutschen Flugsicherung in Langen bei Frankfurt. Die Airlines hatten argumentiert, dass ihnen allein durch die Streikdrohung Kunden und Geschäft verloren gegangen seien. Wie zuvor bereits das Frankfurter Arbeitsgericht wies die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichtes (LAG) die Klage der Airlines nun ab. Begründung: Die Streiks hätten sich nicht unmittelbar gegen die klagenden Fluggesellschaften gerichtet. Diese seien lediglich unbeteiligte Dritte in der jeweiligen Tarifauseinandersetzung (Urt. v. 27.06.2013, Az. 9 Sa 1387/12).
Das Frankfurter Gericht ließ aber wie bereits in einem vorausgegangenen ähnlichen Fall die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. Es sei davon auszugehen, dass das Verfahren weiterverfolgt werde, teilte Lufthansa mit.
Ein drittes Verfahren um tatsächlich stattgefundene Streiks im Januar 2012 auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens mit rund 9,5 Millionen Euro Schaden steckt noch in der zweiten Instanz.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LAG Hessen gewährt Airlines keinen Schadensersatz: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9035 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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