Ein Kölner Staatsanwalt muss sich demnächst wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vor Gericht verantworten. Gegen den 63-Jährigen wurde ein Strafbefehl über rund 14.000 Euro verhängt, gegen den er Einspruch einlegte.
Zudem soll der Kölner Staatsanwalt via Internet-Chat unter Angabe einer falschen Identität versucht haben, sich mit einem 13-jährigen Mädchen zu verabreden. Zu einem Treffen kam es zwar nicht, aber bereits der Versuch gilt als sexueller Mißbrauch, so ein Sprecher des AG Köln.
Ermittler waren dem Mann durch den Hinweis eines
Computerhändlers auf die Spur gekommen, an den der 63-Jährige seinen privaten Computer verkauft hatte. Darauf befanden sich kinderpornografische Filme und Fotos.
Der Staatsanwalt, der sich nach Medienberichten mittlerweile mit vollen Bezügen im vorzeitigen Ruhestand befindet, hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest.
age/dpa
Kriminalität: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/462 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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