Die Jugendlichen, die im September 2009 an einem bayerischen S-Bahnhof den Manager Dominik Brunner zu Tode geprügelt haben, müssen sich ab Dienstag vor dem LG München I verantworten. Trotz des jugendlichen Alters der beiden Angeklagten hat der Vorsitzende Richter der Jugendkammer Reinhold Baier die Öffentlichkeit zugelassen.
Der 50-jährige Dominik Brunner versuchte am Nachmittag des 12. September 2009, eine Gruppe von Schülern vor Übergriffen von zunächst drei, später nur noch zwei Jugendlichen zu schützen. Was als Pöbelei auf dem Bahnsteig begann und sich in der S-Bahn fortsetzte, eskalierte beim Verlassen der Bahn an der Haltestelle Solln, wo Brunner brutal zu Tode geprügelt wurde, obwohl er bereits vorab telefonisch die Polizei verständigt hatte.
Die entscheidenden Umstände der Tat, für die sich die zum damaligen Zeitpunkt 17- und 18-jährigen Jugendlichen ab der kommenden Woche verantworten müssen, sind in Teilen noch ungeklärt. Die Beantwortung der Fragen, ob Brunner als erster die Hand zum Schlag gehoben hat, sich lediglich verteidigen wollte oder ob die beiden Täter den ersten körperlichen Angriff vollzogen, obliegt dem Gericht in dem vorerst auf neun Verhandlungstage angesetzten Prozess. Auch die Gründe für die Eskalation der Situation und des anschließenden Gewaltexzesses - Brunner erlitt 40 Verletzungen, davon 22 schwere - liegen noch im Dunklen. 53 geladene Zeugen und vier Sachverständige sollen zu einer lückenlosen Aufklärung beitragen.
Das den wegen Mordes Angeklagten drohende maximale Strafmaß liegt bei zehn Jahren für den damals 17-jährigen nach Jugendstrafrecht und betrüge für den zur Tatzeit bereits volljährigen Mittäter bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts lebenslänglich.
Das hohe öffentliche Interesse am „Fall Brunner" folgt nicht nur aus der dem Sachverhalt zugrunde liegenden Tragik und Brutalität. Ebenso wird mit Spannung erwartet, welcher Wert der so oft geforderten Zivilcourage beigemessen wird - ein Wert, der sich in den Augen der Bevölkerung nur in einem Strafmaß am oberen Ende in Form einer hohen Jahreszahl als angemessen darstellen wird.
Der der Kammer Vorsitzende Richter Baier verurteilte bereits vor zwei Jahren die ebenfalls jugendlichen Täter im so genannten "U-Bahn-Schläger-Prozess" zu langen Haftstrafen.
Kriminalität: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/928 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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