Über acht Jahre ist es her, dass das Kölner Stadtarchiv in sich zusammenbrach. Nun hat die Staatsanwaltschaft offenbar Anklage gegen sieben Personen erhoben. Doch die Zeit drängt.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs beginnt. Wie Focus Online berichtet, hat die Staatsanwaltschaft nach mehr als acht Jahren Ermittlungsarbeit Anklage gegen sieben Personen erhoben, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Nun muss zügig ein Urteil fallen, anderenfalls verjähren alle in Betracht kommenden Taten.
Zwei junge Männer starben, tonnenweise Archivgüter von enormem Wert wurden unter Schutt und Asche begraben - der Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 schockte nicht nur die Stadt am Rhein, sondern die ganze Bundesrepublik. Doch das Ausmaß der Zerstörung erschwerte die Aufarbeitung des Unglücks.
Acht Jahre lang ermittelte die Kölner Staatsanwaltschaft in der Sache, nun scheinen die Dinge ausreichend geklärt. Nach Focus Online-Informationen hat der ermittelnde Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich Anklage gegen zwei Mitarbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe sowie fünf Mitarbeiter der Firmen-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erhoben. Dabei handelt es sich um ein Konsortium unter der Leitung des Bauunternehmens Bilfinger Berger, welches mit der Errichtung einer neuen U-Bahn-Linie im Kölner Zentrum beauftragt war. Diese wurde immer wieder mit dem Einsturz in Verbindung gebracht.
Staatsanwaltschaft will Anklage nicht bestätigen
Gegenüber LTO wollte Pressesprecher Ulrich Bremer die Informationen des Portals weder bestätigen noch dementieren. "Es ist eine Abschlussentscheidung getroffen. Deren Inhalt kann ich aber noch nicht mitteilen, da die davon Betroffenen noch nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden", so Bremer. Wann eine Mitteilung erfolgen werde, könne er ebenfalls noch nicht sagen.
Die Ursachen es Einsturzes waren bis heute nicht vollständig aufgeklärt worden. Unter anderem musste für viele Millionen Euro ein Besichtigungsschacht in die Einsturzstelle gebaut werden, um den Ursachen auf den Grund gehen zu können.
Nun aber soll sich die These der Staatsanwaltschaft, wonach die Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie ursächlich waren, bestätigt haben. "Pfusch und Schlampereien" bei der Fertigstellung sollen laut dem Focus Online-Bericht nach Meinung der Staatsanwaltschaft zu dem fatalen Zusammenbruch geführt haben. Die Anklage umfasst demnach fahrlässige Tötung und Baugefährdung.
Firmen weisen Schuld von sich
Ein Urteil gegen die Angeklagten müsste aber vergleichsweise schnell erfolgen. Wird der Prozess nicht bis März 2019 - 10 Jahre nach dem Vorfall - abgeschlossen, verjähren die angeklagten Taten. Zwar liegt die Verjährungsfrist für fahrlässige Tötung als schwerste ermittelte Tat gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei fünf Jahren - dadurch, dass die Ermittlungen sich aber in den ersten knapp fünf Jahren gegen Unbekannt richteten, begann die Frist mit der Benennung von zunächst 94 Beschuldigten von neuem zu laufen, wie Oberstaatsanwalt Bremer gegenüber LTO erläuterte.
Die am Bau der Linie beteiligten Firmen bestritten unterdessen den Vorwurf, durch Fehler in der Ausführung ein Wegbrechen des Erdreiches unter dem Archiv verursacht zu haben. "Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Untersuchungen vor Ort noch gar nicht abgeschlossen", erklärte der Sprecher der Firmen-Arbeitsgemeinschaft ARGE, Markus Lempa, am Dienstag. Eine konkrete Einsturzursache habe noch nicht ermittelt werden können.
Die Frage nach der Schuld an dem Unglück beschäftigt auch die Zivilgerichtsbarkeit seit einigen Jahren. Dabei geht es um Schadenersatzsummen in Milliardenhöhe, Gutachter sind mit der Untersuchung des Einsturzes beauftragt.
mam/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Acht Jahre nach dem Einsturz: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23010 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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