Die aktuellen Protestaktionen der Letzten Generation halten die Berliner Polizei auf Trab, über 200 Strafanzeigen wurden bereits aufgenommen. Zwischenzeitlich verurteile das AG Tiergarten eine Aktivistin zur bislang höchsten Haftstrafe.
Seit Anfang der Woche machen Mitglieder der Letzten Generation wieder mit verschiedenen Aktionen auf den Klimawandel aufmerksam. Statt mit Sitz- und Klebeaktionen, liefen die Aktivisten am Donnerstag mit Bannern vor den Autofahrern her. Mit diesen Laufblockaden, die grüppchenweise über die Stadt verteilt stattfinden, wird das Ende der Nutzung von fossilen Energieträgern gefordert. Die Berliner Polizei ist mit 600 Kräften, teilweise in Zivil, im Einsatz.
Die erneuten Straßenblockaden haben laut Polizei bereits zu mehr als 270 Strafanzeigen geführt. Überwiegend gehe es um Nötigung im Straßenverkehr, teils auch um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sagte der Polizeisprecher. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach eigenen Angaben bislang rund 2.460 Verfahren (Stand: 15. September) gegen Mitglieder der Letzten Generation auf den Tisch bekommen. Es gebe inzwischen 74 rechtskräftige Urteile, hieß es zuletzt. Das Amtsgericht (AG) Tiergarten habe bislang mehr als 140 Urteile gesprochen, in zwei Fällen seien Beschuldigte freigesprochen worden.
Keine positive Sozialprognose
Das jüngste Urteil des AG Tiergarten resultierte laut der Letzten Generation in der höchsten Strafe, die gegen eines ihrer Mitglieder wegen Sitzblockaden bisher verhängt wurde: Eine Klimademonstrantin aus Köln muss für acht Monate in Haft. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr kann grundsätzlich nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Erforderlich hierfür ist eine positive Sozialprognose, d.h. dass zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten mehr begeht. Weil die 41-Jährige im Prozess angegeben hatte, weiter protestieren zu wollen, ging das Gericht davon nicht aus.
Die Frau hatte sich laut Urteil vom 10. bis 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Ursprünglich war sie per Strafbefehl lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil die 41-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess. Dort beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft erneut eine Geldstrafe von insgesamt 1.350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro). Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anfang März 2023 hatte das AG Heilbronn erstmals Haftstrafen ohne Bewährung für zwei Klimaaktivisten verhängt. Die Männer hatten sich am 6. Februar auf einer Straße in Heilbronn festgeklebt. Das AG verurteilte sie zu Freiheitsstrafen von zwei bzw. drei Monaten.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Protestaktionen der Letzten Generation in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52758 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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