Andreas Paulus hat sich für eine wirksame Durchsetzung des Rechts auf Privatheit im Zeitalter des Internets stark gemacht. "Wir sollten nicht einfach hinnehmen, dass wir in einer globalen Überwachungssituation leben", sagte der Bundesverfassungsrichter am Donnerstag in Karlsruhe. "Wir müssen uns vielmehr fragen, wie wir die Grundrechte, die wir national haben, effektiv machen - nicht nur national, sondern auch europäisch". Das sei zum großen Teil schon gelungen, sagte er mit Blick auf den EuGH.
Man müsse nun dahin kommen, dass gewährleistet sei, "dass es einen Rechtsschutz gibt gegen internationales Datensammeln - ob anlasslos oder mit Anlass". Denn hierbei handele es sich nicht "um eine Bagatelle oder einfach einen Fakt des Lebens im 21. Jahrhunderts". Würde man dies so sehen, wäre dies gleichbedeutend mit der "Selbstaufgabe des Grundrechtsstaates".
Es gebe Anlass, "internationalen Konsens herzustellen, um zur Durchsetzung des Rechts auf Privatheit zu kommen", sagte Paulus bei einem Vortrag zum Grundrechtsschutz gegen staatliche Datensammlung in rechtsvergleichender Perspektive beim 14. @kit-Kongress.
Professor Andreas L. Paulus ist seit März 2010 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Er betonte bei seinem Vortrag, dass er seine persönliche Meinung referiere und nicht für das gesamte Verfassungsgericht spreche. Der 46-jährige Jurist hat seit 2006 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen inne.
Der jährlich stattfindende @kit-Kongress wird vom "Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht" (AKIT) veranstaltet. Mitglieder sind Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte, Richter und Computerexperten. Der Arbeitskreis hat enge Kontakte zu Bundespolitik und IT-Unternehmen. Der bis Freitag dauernde, zweitägige Kongress im Karlsruher "Zentrum für Kunst und Medientechnologie" (ZKM) befasst sich mit dem Thema "Kollidierende Interessen im Internet. Medienrecht – Datenschutz – IT-Recht – Haftung".
Verfassungsrichter Paulus: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15337 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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