Der Vizepräsident des BVerfG, Ferdinand Kirchhof, sieht die zum Teil zahlreichen Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten kritisch. Die parlamentarische Funktion müsse voll erfüllt werden, mahnte Kirchhof.
"Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit hat, kann gern noch anderes übernehmen. Aber dieses andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen." Das forderte Ferdinand Kirchof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Wirtschaftswoche.
Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, "dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt", so Kirchhof. Nach Informationen der Wirtschaftszeitung hat zum Beispiel der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der als Rechtsanwalt arbeitet und zu den Spitzenverdienern zählt, in dieser Wahlperiode 35 der 45 namentlichen Abstimmungen im Bundestag versäumt.
"Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, so will es das Abgeordnetengesetz", unterstrich auch der Grundgesetzkommentator und frühere Bundesminister Rupert Scholz. "Wer etwa wegen seiner beruflichen Tätigkeit kaum an namentlichen Abstimmungen teilgenommen hat, handelt nicht im Sinne dieses Gesetzes."
Faz.net zitierte dagegen eine aktuelle Studie des Ifo-Instituts und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die zu dem Ergebnis komme, dass Volksvertreter mit höheren Zuverdiensten genauso häufig abstimmen wie Abgeordnete mit geringen oder gar keinen Zusatzeinnahmen. Die Großnebenverdiener hielten auch nicht statistisch signifikant weniger Reden im Parlament.
dpa/una/LTO-Redaktion
Verfassungsgsrichter mahnt Abgeordnete: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12776 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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