Bisher ist es im deutschen Abstammungsrecht nicht vorgesehen, dass Kinder zwei Mütter haben. Berlin will sich nun im Bundesrat für eine Reform einsetzen.
Der Berliner Senat will erreichen, dass alle Familien gleichgestellt werden. Dazu sollen die Rechte verheirateter lesbischer Paare mit Kind gestärkt werden, die bisher nicht dieselben Rechte hätten wie andere. Um das zu ändern hat der Senat beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts in den Bundesrat einzubringen.
Der Grünen-Politiker und Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt hat für die Sitzung des Senats am Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag vorbereitet. "Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind", erläuterte der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. "Wird ein Kind in einer Ehe geboren, hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt."
Zwei Mütter zu haben, ist im Abstammungsrecht bisher nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung argumentiert, es hinke der gesellschaftlichen Realität hinterher. "Kinder aus Zwei-Mütter-Familien haben einen Anspruch, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen", sagte Behrendt. "Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohl ändern."
Darüber hinaus zielt die Bundesratsinitiative laut Pressemitteilung darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben. Zudem soll die soziale Elternschaft gestärkt und ein Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften gesetzt werden.
pdi/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Bundesratsinitiative soll Rechte für lesbische Paare stärken: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44509 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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