Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) muss sich die Presseberichterstattung über sein Privatleben in gewissem Umfang gefallen lassen. Das KG Berlin setzte in seiner Entscheidung vom Montag der Berichterstattung allerdings auch enge Grenzen: Zitate aus privaten Mails sind tabu.
Der für Pressesachen zuständige 10. Zivilsenat des Kammergerichts (KG) Berlin kam bei der Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit und dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des Privatlebens von Speer zu dem Ergebnis, dass dem Persönlichkeitsrecht Speers der Vorrang einzuräumen sei. Demzufolge dürfe aus E-Mails, die erkennbar nicht an einen größeren Personenkreis gerichtet seien, nur zitiert werden, wenn ein Zusammenhang zu den Umständen des Rücktritts des Ex-Ministers bestehe. Wörtliche oder indirekte Zitate seien aber in jedem Fall unzulässig (Urt. v. 18.04.2011, Az. 10 U 149/10, 10 U 163/10, 10 U 161/10, 10 U 161/10, 10 U 162/10).
Damit hat Speer gegen den Verlag Axel Springer AG einen Teilerfolg errungen. Er wollte eigentlich Berichte über sein Privatleben ganz unterbinden. Die Entscheidung des Landgerichts, jede publizistische Nutzung der E-Mails zu verbieten, sei allerdings zu weitgehend, urteilten die Kammerrichter.
Speer war im September 2010 nach Berichten über eine Unterhaltsaffäre als Minister zurückgetreten. Später gab der 51-Jährige zu, Vater eines unehelichen Kindes zu sein und jahrelang keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Die Mutter des Kindes hatte stattdessen Unterhalt vom Staat bezogen. Bekannt wurde die Affäre durch Berichte der "Bild"-Zeitung, die sich auf E-Mails von Speer und seiner früheren Geliebten stützten.
Wie die umstrittenen E-Mails damals in den Besitz der "Bild"-Redaktion gelangt sind, wurde in dem Verfahren nicht geklärt. Der Senat hielt es aber für "überwiegend wahrscheinlich", dass sie rechtswidrig beschafft worden waren.
mbr/LTO-Redaktion
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KG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3068 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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