Hin und wieder druckt das LG Berlin beA-Schriftsätze nicht in Farbe, sondern in schwarz-weiß aus, bevor es sie zur Akte heftet. Dafür kassierte es vom KG nun einen Rüffel - und gelobt Besserung.
Der 5. Zivilsenat am Kammergericht (KG) Berlin hat keine Lust mehr auf graue Akten und fordert farbige Ausdrucke von der Gerichtsverwaltung des Landgerichts (LG) Berlin. Dort werden nämlich ab und an noch eigentlich farbige, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichte Schriftsätze für die Papierakten in schwarz-weiß ausdruckt. Diese Praxis ist nach Ansicht des Senats aber rechtlich nicht haltbar, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Beschl. v. 23.06.2020, Az. 5 W 1031/20).
Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit um wettbewerbsrechtliche Ansprüche, für den sich das LG für unzuständig hielt. Das KG hatte den LG-Beschluss jedoch aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dabei nutzte das KG die Gelegenheit, das LG ordentlich zu rüffeln. "Die Zurückverweisung erscheint im Übrigen auch deshalb angebracht, um dem Landgericht Gelegenheit zu geben, vor Weiterbearbeitung der Sache ordnungsgemäße Papierakten zu produzieren", heißt es in der Entscheidung.
Und weiter: "Der wiederholten, verfehlten Übung der Gerichtsverwaltung des Landgerichts Berlin geschuldet" seien Akten immer wieder in schwarz-weiß ausgedruckt worden, obwohl sie möglicherweise Farbbestandteile enthalten. Ob die Dokumente Farben enthalten, könne der Senat aber mangels Zugriffes auf die beim LG gespeicherten elektronischen Eingänge nicht überprüfen. "Das Landgericht wird hier deshalb den Papieraktenbestand (einschließlich aller Anlagen) ggf. entsprechend zu korrigieren haben", so das KG in seinem Beschluss.
Gerichtssprecher: Farbigen Ausdruck des beA-Eingangs ggf. nachreichen
Nach Auffassung des KG kann es Richtern nicht zugemutet werden, mit "anderen" Eingängen zu arbeiten als von den Parteien eingereicht. Außerdem werde der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör nicht gewahrt, wenn Gerichte die eingereichten Dokumente nicht in authentischer, sondern in abgewandelter Form beurteilen müssten.
"Der Senat behält sich für die Zukunft vor, eine Bearbeitung von Akten des Landgerichts Berlin mit entsprechenden Defiziten von vornherein abzulehnen", heißt es in der Entscheidung. Nicht maßgeblich ist laut KG dabei, ob es auf die fehlende Farbe im Einzelfall ankommt oder nicht.
Ganz so schlimm wird es dann künftig aber wohl doch nicht kommen. Wie ein Sprecher der Berliner Gerichte auf Anfrage gegenüber LTO erklärte, stünden im Dienstgebäude des LG im Tegeler Weg "zwei moderne Geräte" zur Verfügung, die die Dokumentenfarbe automatisch erkennen und farbige Dokumente auch entsprechend ausdrucken würden. Bei Belastungsspitzen und außergewöhnlich hohen Eingangszahlen komme allerdings zusätzlich ein älteres Gerät zum Einsatz, das nur schwarz-weiß drucken kann.
Ein solches älteres Gerät steht nach Angaben des Sprechers auch noch im Dienstgebäude des Amtsgerichts Berlin-Mitte in der Littenstraße. Dieses werde aber zeitnah durch ein modernes Gerät ersetzt. Der Beschaffungsvorgang sei bereits seit einiger Zeit ausgelöst und die Lieferung bereits angekündigt.
Der Sprecher verwies außerdem auf die Möglichkeit, Dokumente nachträglich in Farbe auszudrucken. Sollte es bei einem Schriftsatz auf die Farbigkeit im Original ankommen, könne auch ein Farbausdruck des beA-Eingangs vorgenommen und zur Akte nachgereicht werden.
acr/LTO-Redaktion
KG rüffelt LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42244 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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