Gegen den damaligen Kommandanten des Marine-Segelschulschiffs und gegen den Schiffsarzt wird es kein gerichtliches Strafverfahren wegen des Todes der im Jahr 2008 verunglückten Offizieranwärterin geben. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der I. Strafsenat des OLG die Klageerzwingungsanträge der Eltern der Frau wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung zurückgewiesen.
Es liegt kein genügender Anlass vor, um gegen den Schiffsarzt wegen fahrlässiger Tötung Klage zu erheben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG). Es gebe zahlreiche denkbare Ursachen, warum die Offizieranwärterin über Bord gegangen sein könnte.
Auch hinsichtlich des damaligen Kommandanten wiesen die Richter den Antrag der Eltern zurück. Aus dem Antrag müsse für den Senat ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine inhaltliche Überprüfung möglich sein, ob ein hinreichender Tatverdacht für die Erhebung der öffentlichen Anklage vorliegt. Dies sei hier nicht der Fall (Beschl. v. 31.05.2012, Az. 1 Ws 183/12 (97/12) u. 1 Ws 203/12 (113/12)).
Die damals 18-jährige Offizieranwärterin ging Anfang September 2008 über Bord des Segelschulschiffs Gorck Fock. Sie trug keine Rettungsweste. Ihre Leiche wurde Tage später in der Nordsee treibend gefunden. Die Ursache für das Überbordgehen von Jenny B. bleibt weiter ungeklärt.
tko/LTO-Redaktion
Schleswig-Holsteinisches OLG zur Gorch Fock: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6403 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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