Damit die Bürger über Push-Nachricht auf dem Handy schneller vor Katastrophenfällen gewarnt werden können, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese hat das Bundeswirtschaftsministerium nun erarbeitet.
Im Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig auch über Mobilfunk gewarnt werden - für dieses Cell-Broadcast-System steht nun die gesetzliche Grundlage. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte dazu am Mittwoch eine Mobilfunk-Warn-Verordnung. Damit könnten öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch über die Mobilfunknetze mittels Cell Broadcast versendet werden, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Nach der Flutkatastrophe im Juli vor allem im Westen Deutschlands hatten Bund und Länder die Einführung von Cell Broadcast beschlossen. Das System ermöglicht es laut Ministerium, durch eine Push-Nachricht an Handys Warnungen schnell und zielgenau an eine große Anzahl von Menschen zu versenden.
Die Verordnung konkretisiere die entsprechenden gesetzlichen Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter und gestalte diese aus, hieß es. Sie regele die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.
Für die Verordnung ist laut Ministerium die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat werde sich noch an diesem Freitag mit der Verordnung befassen. Parallel erarbeite die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Richtlinie, die technische Detailregelungen festlege.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Cell-Broadcast-System im Katastrophenfall: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46740 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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