Das BVerfG hält die am Mittwoch verabschiedete Klarstellung der Bundesregierung zum Euro-Rettungsschirm ESM für nicht angreifbar. Die Karlsruher Richter wiesen damit eine Vollstreckungsanordnung von Rettungsschirm-Gegnern um den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler zurück, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte, es sei "nicht ersichtlich", dass die nun getroffenen Regelungen gegen die Entscheidung des Gerichts vom 12. September verstießen. Darin hatten die obersten Richter gefordert, dass Deutschland nur für die festgelegten 190 Milliarden Euro haften dürfe. Änderungen seien nur in Abstimmung mit dem Bundestag möglich.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BVerfG zum ESM: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7194 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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