Die internationale Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt hat den Namensbestandteil "FC Bayern" für die FC Bayern München AG erfolgreich gegen die spanische Domain "fcbayern.es" verteidigt.
Die Klägerseite konnte erstreiten, dass auch eine spanische Länderdomain auf ihre Zurechnung zu einem deutschen Unternehmen hin überprüft wird. Nachdem geklärt war, dass auch der Namensbestandteil "FC Bayern" als abgeleitete Abkürzung und Schlagwort Namensschutz genießt, musste die spanische Verkehrsauffassung beurteilt werden. Die Vertreter der FC Bayern München AG machten geltend, dass eine derart benannte Seite der FC Bayern München AG als Betreiber zugerechnet würde, egal welche Top-Level-Domain dann folge. Dem stand die Auffassung gegenüber, dass es sich ganz ersichtlich gerade wegen der .es–Endung um eine von Fans betriebene Seite handle.
Die Richter des OLG (Oberlandesgericht) Köln befanden zugunsten des Fußballklubs (Urt. v. 30.04.2010, Az.: 6 U 208/09). Dieser verfüge auch in Spanien über eine hinreichende Bekanntheit. Spanische Fußballfans würden die Abkürzung "FC Bayern" kennen und auch in Spanien lebende Deutsche bzw. Urlauber würden eine Website mit Namen "www.fcbayern.es" dem FC Bayern zurechnen. Der fußballkundige spanische Verbraucher ordne die Abkürzung "FC Bayern" der FC Bayern München AG zu.
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Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1930 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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