Kanzleien: Beiten Burkhardt berät SoFFin bei Garantieübernahme für Inhaberschuldverschreibungen der Düsselhyp

nbu/LTO-Redaktion

02.07.2010

Die internationale Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt hat im Rahmen der Übernahme von Garantien für von der Düsseldorfer Hypothekenbank AG auszugebende Inhaberschuldverschreibungen den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung beraten.

Das Finanzierungsvolumen umfasst insgesamt 2,4 Milliarden Euro; den Antrag auf Übernahme von Garantien hatte die Düsselhyp im Frühjahr beim Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung gestellt.

Hintergrund ist der Verkauf der Düsselhyp an den Private-Equity-Investor Lone Star. Derzeit werden die Aktien der Düsselhyp noch mehrheitlich vom Bundesverband deutscher Banken e.V. gehalten, welcher im Zuge der Finanzmarktkrise im April 2008 die in Schieflage geratene Düsselhyp zu einem symbolischen Kaufpreis von einem Euro übernommen hatte.

Die Beratung von Beiten Burkhardt erfolgte unter der Leitung von Dr. Günther M. Bredow.

Zitiervorschlag

nbu/LTO-Redaktion, Kanzleien: Beiten Burkhardt berät SoFFin bei Garantieübernahme für Inhaberschuldverschreibungen der Düsselhyp . In: Legal Tribune Online, 02.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/880/ (abgerufen am: 18.07.2024 )

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