Wo bisher nur die Beihilfe möglich ist, soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden, findet das Bundeskabinett bezüglich krimineller Handelsplattformen. Notare und Justiz müssen sich auf schnellere Digitalisierung einstellen.
In seiner Sitzung am Mittwoch hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzesentwürfe des Bundesjustizministeriums (BMJV) abgesegnet. Neben der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie standen unter anderem der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die Bestrafung von Betreibern krimineller Online-Plattformen auf dem Tagesplan.
So billigte das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), nach dem man für die Gründung einer GmbH und den Eintrag ins Handels- oder Vereinsregister künftig nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen muss. Stattdessen soll es die Möglichkeit eines Online-Verfahrens geben. Dafür müssen Notare allerdings über ein Videokommunikationssystem verfügen, mit dem sie auch Dokumente wie einen elektronischen Personalausweis auslesen können. Damit setzt der Gesetzentwurf die EU-Digitalisierungsrichtlinie um.
Justiz soll für alle Beteiligten digitaler werden
Des Weiteren soll der Internethandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie konsequenter bestraft werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet beschlossen. Danach könnte das Betreiben einer derartigen Plattform künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Dazu soll ein völlig neuer Straftatbestand § 127 in das StGB eingeführt werden. Danach würde sich künftig auch der strafbar machen, wer mit der Handelsplattform die Begehung von bestimmten Straftaten ermöglicht oder fördert.
Lambrecht erklärte dazu: "Wenn auf kriminellen Plattformen Geschäfte gemacht werden mit entsetzlichen Bildern von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, soll sich niemand herausreden, er habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst. Gleiches gilt, wenn die Plattformen etwa für Waffen- oder Drogenhandel, den Verkauf von gehackten Passwörtern oder gestohlenen Kreditkartendaten genutzt werden."
Drittens hat das Bundeskabinett den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten thematisiert und den entsprechenden BMJV-Entwurf beschlossen. Sollte aus dem Entwurf ein Gesetz werden, dann wird ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) eingeführt. Mittels dessen können bestimmte Personengruppen Dokumente auf elektronischem Wege an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersenden und andersherum. Dies soll die Digitalisierung in der Justiz beschleunigen.
pdi/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Kabinettsbeschlüsse: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44242 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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