Verratener Haftbefehl: Wer ist Attila Hild­manns Maul­wurf in der Justiz?

01.11.2021

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen den rechtsradikalen Verschwörungserzähler Attila Hildmann. Nun aber gerät eine Ex-Mitarbeiterin aus den eigenen Reihen in den Fokus.

Der rechtsradikale Verschwörungserzähler Attila Hildmann soll von einer ehemaligen Mitarbeiterin der Berliner Justiz interne Informationen zu Ermittlungen gegen ihn erhalten haben. "Wir müssen leider von einem Maulwurf in den eigenen Reihen ausgehen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Montag in Berlin. Es handle sich um eine frühere Mitarbeiterin der Generalstaatsanwaltschaft. Gegen sie werde wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der versuchten Strafvereitelung ermittelt, so Steltner. Die Frau sei bereits im Mai entlassen worden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen Hildmann, der sich inzwischen selbst als "ultrarechts" und einen Verschwörungsprediger bezeichnet, wegen Volksverhetzung, des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Haftbefehl gegen ihn kann nicht vollstreckt werden, da er sich in der Türkei aufhält. Laut Staatsanwaltschaft besitzt Hildmann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft.

Unter anderem zu diesem Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben im Februar dieses Jahres erwirkt hatte, soll die Frau Informationen an den Gesuchten weitergegeben haben. "Nachdem der Haftbefehl an Hildmann mutmaßlich durchgestochen wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft intensiv in den eigenen Reihen ermittelt", teilte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit. 

Die Staatsanwaltschaft habe aufgrund von Äußerungen Hildmanns in den sozialen Medien kurz nach dem Erlass des Haftbefehls erfahren, dass der an die internen Informationen gelangt war, so Steltner. Der Verschwörungserzähler hatte nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel in der Nacht auf den 20. Februar über Telegram die Nachricht verbreitet, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege. Zu diesem Zeitpunkt sei der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten gerade erst erlassen worden, er habe der Behörde noch nicht unterschrieben vorgelegen. 

Zusammenhang mit Flucht Hildmanns in die Türkei?

Aufgrund dieses Vorgangs sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden - zunächst gegen Unbekannt, so Steltner. "Dann haben wir sämtliche Abfragen in unserem Informationssystem gecheckt." Schließlich rückte die jetzt Beschuldigte in den Fokus: Die Frau sei auch bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen auffällig geworden und habe sich als Mitarbeiterin der Justiz zu erkennen gegeben. 

Die Ermittler überprüften erneut die Informationssysteme und fanden heraus, dass die Beschuldigte Daten zu Personen aus der rechtsextremistischen und "Querdenker"-Szene abgefragt habe. "Wir haben die Person daraufhin fristlos gekündigt im Mai", sagte Steltner. Im vergangenen Juli habe es bei ihr Durchsuchungen gegeben. Es seien Beweismittel sichergestellt worden. Diese würden noch ausgewertet.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass zwischen den "Durchstechereien" und der Flucht Hildmanns ein Zusammenhang besteht. "Er hat sich bereits Ende Dezember letzten Jahres in die Türkei abgesetzt, die Vorgänge über die wir sprechen, die fanden im Februar diesen Jahres statt", erklärte Steltner. 

Nach den Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste und des Rechercheformats STRG_F, das der NDR für Funk produziert, und auch des Spiegel handelt es sich bei der Frau um eine ehemalige Angestellte aus der IT-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Dazu wollte sich Behördensprecher Steltner nicht äußern. 

Laut Berlins Justizsenator Behrendt hat die Generalstaatsanwaltschaft Maßnahmen erarbeitet, um den Zugriff auf Verfahren in den Behörden zu erschweren und besser zu protokollieren. "Ein solcher Vorgang darf sich nicht wiederholen", sagte er.

 

dpa/kus/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Verratener Haftbefehl: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46522 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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