Die Wahl von Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten des BVerfG scheint beschlossene Sache zu sein. Ganz zur Kritik von Homosexuellen und Deutschem Juristinnenbund, der lieber eine Frau an der Spitze des Verfassungsgerichts gesehen hätten.
Er soll Nachfolger von Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) werden: Stephan Harbarth, baden-württembergischer CDU-Bundestagsabgeordneter und Unionsvizefraktionschef. Vorgeschlagen von der Unionsfraktion, kann er bei der geheimen Wahl höchstwahrscheinlich auch auf die Unterstützung von SPD, FDP und Grünen hoffen. Kritisiert wird die Nominierung nun sowohl vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) als auch von Interessenvertretern von Homosexuellen und anderen queeren Menschen in der SPD und bei den Grünen.
Mit Stephan Harbarth hätten die Unionsparteien nach Henning Radtke und Josef Christ zum dritten Mal in Folge einen männlichen Verfassungsrichter vorgeschlagen, beklagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Das kann nicht an einem Mangel an geeigneten Kandidatinnen liegen." Den politischen Parteien fehle erkennbar der Sinn dafür, dass es bei der Besetzung höchster Richterposten sie selbst sein müssen, die für die Chancengleichheit von weiblichen und männlichen Kandidat*innen zu sorgen hätten.
Juristinnenbund: Vizepräsidentin an der Spitze des BVerfG
Unterstützung erhält der eingetragene Verein dabei auch von den Interessenvertretern von Homosexuellen aus SPD und Grünen. Man lehne den "homofeindlichen" Kandidaten "entschieden ab", erklärte die SPDqueer-Bundesvorsitzende Petra Nowacki am Dienstag. Die queeren Sozialdemokraten werfen dem CDU-Bundestagsabgeordneten vor, sich mit seiner Stimme gegen die "Ehe für alle" gegen die gleichgeschlechtliche Ehe zu engagieren und auch den Schutz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten abzulehnen.
Der djb ruft alle anderen Parteien, insbesondere SPD und Bündnis 90/Die Grünen, nunmehr dazu auf, sich für eine Frau als Vorsitzende des Zweiten Senats einzusetzen, die damit gleichzeitig Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts wäre.
Nach Auffassung von Wersig lasse sich sowohl unter den derzeitigen Richterinnen im Zweiten Senat als auch unter den vielen hervorragenden Juristinnen in der Bundesrepublik leicht eine qualifizierte Kandidatin finden. "Wenn dies misslingt, liegt dies allein am mangelnden politischen Willen und nicht an fehlenden Kandidatinnen."
mgö/LTO-Redaktion
Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32075 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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