Nach der Entscheidung in der Arbeitsrechtabteilung, nicht über Änderungen in der Tarifautonomie abzustimmen, betonte Djt-Präsident Thomas Mayen in der Schlussveranstaltung, dass der Juristentag künftig nicht auf arbeitsrechtliche Abteilungen zu tarifrechtlichen Themen verzichten werde, auch "wenn dies den Sozialpartnern nicht genehm ist".
Auch am Tag danach ist das Nicht-Votum in der Abteilung Arbeitsrecht das beherrschende Thema beim 70. Deutschen Juristentag in Hannover. Eine Teilnehmerin zeigte sich regelrecht schockiert: "Natürlich stand die ganze Zeit über im Raum, dass die Abstimmung ausfallen könnte. Aber so richtig glauben wollte das irgendwie niemand".
Dabei ist es nicht das erste Mal, dass eine Abteilung des Deutschen Juristentags nicht abstimmt. Arbeitsrechtler aus dem nahen Umfeld des Vereins nennen die Entscheidung im Jahr 2006 beim 66. Djt, keine Beschlüsse zu fällen, bis heute die "Schande von Stuttgart". Auch damals ging es um Fragen des Tarifrechts.
Acht Jahre später nun also wieder. Mit 227 der 322 stimmberechtigten Teilnehmer in der Abteilung Arbeitsrecht hatten über 70 Prozent am Donnerstag auf eine Abstimmung verzichten wollen.
Natürlich ist es kein Zufall, dass ausgerechnet im Arbeitsrecht Abstimmungen scheitern: "Das von der Arbeitgeberseite durch einen Geschäftsordnungsantrag initiierte Votum gegen die Abstimmung wurde, das ist sehr deutlich geworden, im Wesentlichen nur von den Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften getragen", sagte der Vorsitzende der Abteilung Prof. Dr. Martin Henssler am Freitagmorgen. "Klar zutage getreten ist auch, dass es im Tarifrecht nicht nur um den klassischen Konflikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen geht, sondern auch um verbandsinterne Konflikte und um gegenläufige Interessen zwischen den Verbänden auf der einen Seite und der Allgemeinheit auf der anderen Seite".
Henssler: "Auf ein klares Signal verzichtet"
Zwar hätte die Abteilung laut ihrem Vorsitzenden nach den Verhandlungsrichtlinien gleichwohl eine Abstimmung über die bereits vorliegenden Beschlussvorschläge herbeiführen können. "Wir sahen aber nicht nur den Dialog mit den Sozialpartnern gefährdet, sondern hatten zudem die Sorge, dass eine gleichwohl durchgeführte Abstimmung die Diskussion nicht sachgerecht wiedergegeben hätte, vielmehr ein verfälschtes, nicht repräsentatives Meinungsbild entstanden wäre. Das wäre nicht im Interesse des DJT und nicht im Sinne der Sache gewesen".
Der Kölner Rechtswissenschaftler bedauert diese Entwicklung: "Ich meine, dass die arbeitsrechtliche Abteilung auf die Chance verzichtet hat, die künftige tarifrechtliche Entwicklung mitzugestalten. Gerade in der hoch aktuellen und politisch sensiblen Thematik der Tarifeinheit wäre ein klares Signal der Juristen eine wichtige Hilfestellung für den Gesetzgeber gewesen".
Der soeben wiedergewählte Präsident Prof. Dr. Thomas Mayen versuchte in seinem Schlusswort am Freitag, naheliegende Fragen sofort zu beantworten: "Der Geschäftsordnungsantrag, der dem Verzicht auf die Abstimmungen in der diesjährigen Abteilung Arbeitsrecht zugrunde lag, könnte nun aber - vorsichtig gesagt - darauf hindeuten, dass sich die Verbände BDA und DGB dieser Idee des DJT verschließen, dass sie vielmehr dem DJT das Recht zu Empfehlungen für Regelungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts absprechen und dass sie auf diesem Gebiet für sich ein Alleinentscheidungsrecht reklamieren wollen. Wäre dieser Eindruck richtig, wäre dies für den Deutschen Juristentag nicht akzeptabel". Der Deutsche Juristentag werde den Gesetzgeber auch zukünftig mit Beratungen und mit Empfehlungen begleiten, betonte der Bonner Anwalt.
Die Tagungen der kommenden Jahre werden zeigen, wie glaubwürdig der Deutsche Juristentag mittelfristig bleiben kann, der sich von anderen Rechtstagungen gerade durch seine konkreten Beschlüsse und von anderen Vereinigungen durch seinen interessenübergreifenden, nicht politisch motivierten Ansatz unterscheiden will.
Pia Lorenz, Nach der verweigerten Abstimmung: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13242 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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