Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster, Prof. Dr. Thomas Hoeren, hat in einem Interview mit dem Magazin Brand Eins die GEMA strukturell mit der Mafia verglichen. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung.
Auch nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bleibt Hoeren bei seiner Kritik: Er bemängelt die mangelnde Kontrolle des Deutschen Patent- und Markenamtes, die seiner Ansicht nach nicht funktioniert. Wie schon in dem ausführlichen Interview mit Brand Eins kritisiert er weiter den Einfluss einiger Unternehmen der Unterhaltungsbranche auf die GEMA.
Es ist nicht das erste Mal, dass Hoeren Kritik an der Verwertungsgesellschaft übt. In seinem Blog wirft er der GEMA vor, sich nicht an europäische Vorgaben zu halten. Als Beispiel verweist er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Wiedergabe von Musik in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der einschlägigen internationalen Verträge ist (Urt. v. 15.03.2012, Az. C-135/10). Die GEMA geht davon aus, dass das Urteil nur in Italien gelte.
age/LTO-Redaktion
Diskussion über Urheberrechte: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6821 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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